Wille und Macht in der Sozialen Arbeit – Fachnachmittag der DGSSA

Fachnachmittag der DGSSA im Schlot

Freitag, 10. November 2017 in Berlin
ORT: Kunstfabrik Schlot Invalidenstraße 117, 10115 Berlin
UHRZEIT 13 – 17 Uhr

Der Fachnachmittag ist dem kollegialen Austausch gewidmet. Entlang der Themen „Wille und Macht in der Sozialen Arbeit“ können sich Interessierte zusammenfinden und Erfahrungen und Ideen austauschen. Nach der Bundestagswahl ist sicherlich ein guter Zeitpunkt für die Themen:

– Genügt der Wille der Klienten als Basis für eine Zusammenarbeit mit diesen?
– Mit welchen Rückwirkungen auf die Soziale Arbeit ist zu rechnen, wenn als Ausgangspunkt der Interaktion Sozialer Arbeit mit Klienten der Wille der Klienten gilt?
– Was macht einen Willen zu einem guten Willen? Können Ansätze der Sozialen Arbeit darauf verzichten, für eine Entwicklung der Klienten hin zu einem „guten Willen“ Programme zu haben und Macht auszuüben?
-Woran können unsere Klienten entdecken, dass Soziale Arbeit dem Willen der Klienten gesellschaftlicheBedeutung und Einfluss verleiht?
-Was macht sozialarbeiterische Machtausübung zu einer guten Machtausübung?

Wir, der Vorstand, geben die Fragen zur Diskussion im blog frei, um vorab den Blick für das Thema in Vorbereitung auf den Fachnachmittag zu schärfen!

4 thoughts on “Wille und Macht in der Sozialen Arbeit – Fachnachmittag der DGSSA

  1. „Der“ Klient suggeriert, dass dieser einwandfrei identifiziert werden kann. Meine Frage: Gibt es „den“ Klienten überhaupt? Und hat dieser „einen“ Willen? Oder bewegt sich Soziale Arbeit in einem Feld aus unterschiedlichen Willenslagen? Das Jugendamt will etwas, die Familie will etwas, der Vater will etwas, die Mutter will etwas, Kind 1 will etwas, Kind 2 will etwas… um nur mal in die Familienhilfe zu schielen. In der Gemeinwesenarbeit wird der Wille noch unübersichtlicher. Wer mal mit einer Stadtverwaltung und ihren ganzen Ressorts und den unterschiedlichen Interessengruppen einer Bürgerschaft zu tun hatte, wird sich schwer tun, „den“ Willen herauszufinden… Insofern erscheint für mich die Frage relevant über welche Entscheidungskriterien Soziale Arbeit verfügen muss, um in derart komplexen Bezügen handlungsfähig zu sein.

    • Spannend wäre auch zu fragen, welche Macht Adressaten von Sozialer Arbeit zugerechnet werden kann? Was können diese wie tun, um Soziale Arbeit auszuhebeln, eben weil sie in unterschiedlichen Bezüge eingebettet ist und in spezifischen Ambivalenzen aus der Balance gerät?

      • Hallo,

        für mich ist bei den Fragen leitend:
        Der Begriff „Klient“ ist der Sammelname für einzelne Menschen, Personen mit denen die Soziale Arbeit in Kontakt tritt. Das gemeinsame an ihren Handlungsabsichten zu beschreiben, ist sicherlich eine Konstruktion, die der Sozialen Arbeit helfen soll, handlungs- und reflexionsfähig zu sein.
        Ein „Wille“ muss ihnen aus kulturellen, administrativen und interaktionsbezogenen Gründen unterstellt werden. Wie der aussieht, erfahren werden und welche Bedeutung er hat, steht auf anderen Blättern.
        Als systemisch ausgerichtet Beteiligter ist von Respekt vor der Autonomie der Klienten auszugehen, da bietet sich das Konstrukt „Willen“ einfach an.
        Jetzt geht es m.E. los. Ich finde, die Debatte lohnt sich.
        Wilfried Hosemann

        • Hallo!

          Das Thema finde ich hochspannend. Ob der Wille des Klienten als Basis für eine Arbeit ausreicht, kommt wohl darauf an, wie dieser Wille aussieht. Interessant ist auch die Frage, wie man denn merkt, dass man beim „tatsächlichen“ Willen eines Klienten angekommen ist. Wenn z. B. jemand zum RSD kommt und sagt, er habe jetzt die Nase voll und wolle, dass das Jugendamt seinen Sohn unterbringt: Nimmt man das dann als den Willen des Klienten oder fängt man an dem Punkt an, einen anderen, „tatsächlichen“ Willen herauszuarbeiten, weil man meint, das Wissen zu haben, dass der Wunsch nach Trennung nicht der tatsächliche Wille ist? („Eigentlich möchte ich, dass es zwischen uns klappt. Nur weil ich da nicht weiter weiß, will ich ihn loswerden“ – zum Beispiel).

          Auch wichtig: Wie sieht das Spannungsfeld zwischen dem „Willen eines Klienten“ und dem Schutzauftrag des Amtes aus?

          Und: Wer sollte denn gemeinsam mit einem Klienten dessen „Willen“ herausarbeiten? Das Amt, wie es z. Zt. festgelegt ist? Das halte ich z. B. für keine gute Idee, weil die Mitarbeiter*innen im RSD die Ressourcen dazu gar nicht haben, auf verschiedenen Ebenen. Oft genug steht dann im Hilfeplan der Wille der Sozialarbeiterin – ein guter Ausgangspunkt dafür, dass die anschließende Hilfe in die Hose geht.

          „Woran können unsere Klienten entdecken, dass Soziale Arbeit dem Willen der Klienten gesellschaftliche Bedeutung und Einfluss verleiht?“ Auch das eine spannende Frage. Gar nicht, würde ich sagen. Erstens, weil die meisten Klienten schon gar nicht erfahren, das ihr Wille – zumindest auf dem Amt – eine Rolle spielt; zweitens, weil ein Transfer des Willens von Klienten in gesellschaftliche Forderungen ja meist gar nicht stattfindet, außer in Form von Allgemeinplätzen, die letztlich ohne Folgen bleiben (Bekämpfung von Kinderarmut, Obachlosigkeit, Schaffung bezahlbaren Wohnraums etc.).

          Übrigens denke ich mittlerweile, dass den „Regierenden“ die Belange (und damit auch der „Wille“) der Klienten Sozialer Arbeit inzwischen sch…egal sind, denn obwohl die Lebenssituation von immer mehr Menschen immer schlechter wird, müssen sie nichts daran ändern, denn es gibt ja keinen ernsthaften Widerstand.

          Nehmen Sie als ein kleines Beispiel die Situation auf dem Jugendamt Tempelhof-Schöneberg. Das ist nach Aussage des Stadtrats und des Direktors seit einiger Zeit aufgrund von Personalnot nicht mehr in der Lage, seine Aufgaben zu erfüllen. Dieser Umstand müsste doch die Berliner Öffentlichkeit aufschrecken, tut es aber überhaupt nicht, im Gegensatz zu den Zuständen auf den Bürgerämtern oder der KFZ-Zulassungsstelle, die immer wieder in den Medien thematisiert werden.

          Ob die Jugendämter arbeitsfähig sind, interessiert die, die nicht mit ihnen zu tun haben, nicht die Bohne. Das wirkt inzwischen auf mich wie ein Experimentierfeld, mit dem man auch ausprobiert (ohne dass das willentlich so eingefädelt wurde), wie weit man mit dem Abbau noch gehen kann. Gesellschaftliche Bedeutung des Willens von Klienten? Ich sehe da gerade schwarz.

          Detlef Schade, Berlin

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